Referendum gegen Individualbesteuerung mit rund 66'000 Unterschriften eingereicht

Liebe Leserin, lieber Leser.

Das Verfassungsbündnis Schweiz , Aufrecht Schweiz, das Lehrernetzwerk Schweiz, sowie die Freunde der Verfassung und ein weiteres Komitee einer Allianz der Mitte, der EVP, der SVP sowie der EDU haben am 09.10.2025 rund 66'000 Unterschriften für das Referendum gegen die Individualbesteuerung bei der Bundeskanzlei eingereicht.

Das neue Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung diskriminiert unsere Familien, ist ein Bürokratie-Monster, belastet den Mittelstand massiv und zementiert die heutige Steuerpraxis der staatlichen Zwangsabgaben unter Androhung von Gewalt

Die Individualbesteuerung bestraft traditionelle Familien steuerlich. Ehepaare, die ihre Kinder selber erziehen und betreuen, müssen als Einverdiener-Haushalte mehr Steuern bezahlen, während gutverdienende Doppelverdiener-Haushalte profitieren. Das diskriminiert unsere Familien als Rückgrat unserer Gesellschaft!

Mit der Individualbesteuerung müssten die Steuerbehörden eine Flut von zusätzlichen 1,7 Millionen Steuererklärungen bewältigen. Dazu bräuchte es schweizweit bis zu 2'000 neue Steuerbeamte, was zu Mehrkosten in Milliardenhöhe – notabene zu Lasten der Steuerzahler – führen würde.

Die finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger mit Steuern und Abgaben ist so gross wie noch nie! Der Mittelstand arbeitet heute praktisch ein halbes Jahr lang, um alle staatlichen Zwangsabgaben zu bezahlen. Der Mittelstand kommt immer mehr in finanzielle Bedrängnis. Darunter leidet die Wirtschaft, weil die Familien immer wie weniger investieren können.

Steuern sind Abgaben, welche unter Androhung und Anwendung von Gewalt geleistet werden. Politik und Verwaltung brauchen immer mehr Geld der Bürger für die Finanzierung der ausufernden Staatsaufgaben. Familien brauchen dringend eine Entlastung von sämtlichen Steuern und Abgaben!

Konkretes Rechenbeispiel Individualbesteuerung

Ein Ehepaar, bei dem beide Ehepartner z.B. je CHF 60’0000.- verdienen, kann einen Kinderabzug von CHF 12'000.- geltend machen. Ein Ehepaar, bei dem nur ein Elternteil erwerbstätig ist und z.B. CHF 120'000.- verdient, muss sich mit einem Kinderabzug von CHF 6'000.- begnügen. Das bedeutet im Klartext: die Ehefrau, die sich um die Familie und die Erziehung der Kinder kümmert, geht leer aus, weil sie über kein abzugsfähiges Einkommen verfügt. Das ist diskriminierend!

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