Abstimmungsempfehlungen 28.09.2025

Liebe Leserin, lieber Leser.

Am 28. September 2025 gelangen verschiedene eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung. Wir wollen Ihnen hier unsere Abstimmungs Empfehlungen dazu abgeben.

Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften

Das Verfassungbündnis Schweiz befürwortet die Wiederabschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts, einem System, das in der Schweiz ursprünglich als Notmassnahme 1915 und nochmals 1934 durch den Bundesrat mittels Notrecht eingeführt wurde, um finanzielle Engpässe des Bundes zu kompensieren

Historischer Hintergrund

- **Erste Einführung 1915**: Als Reaktion auf Einnahmeausfälle durch den Ersten Weltkrieg und sinkende Zollerträge wurde der Eigenmietwert als einmalige Kriegssteuer eingeführt.

- **Zweite Einführung 1934**: Inmitten der Weltwirtschaftskrise griff der Bundesrat erneut per Notrecht auf die Besteuerung des Eigenmietwerts zurück, diesmal als befristete eidgenössische Krisenabgabe. Das Parlament verlängerte die Massnahme, und ab 1945 wurde sie in die Wehrsteuer zur Finanzierung des Zweiten Weltkriegs überführt.

- **Reguläres Recht ab 1958**: Nach mehreren Übergangsphasen wurde die Besteuerung des Eigenmietwerts durch eine Volksabstimmung dauerhaft ins ordentliche Steuerrecht aufgenommen.

Aktuelle Entwicklungen und Argumente für die Abschaffung

- **Parlamentarischer Systemwechsel**: National- und Ständerat haben im Dezember 2024 der Abschaffung des Eigenmietwerts für selbstgenutztes Wohneigentum zugestimmt, vorbehaltlich einer Verfassungsänderung, die zur Abstimmung steht.

- **Argumente gegen Besteuerung**:

- Zusätzliche steuerliche Belastung für Wohneigentümer, besonders für Rentner und Personen mit abbezahlten Immobilien.
- Marktdynamische Verzerrung: Das System bremst den Erwerb von Wohneigentum und benachteiligt junge Familien sowie Erstkäufer.
- Soziale Ungleichheit: In Regionen mit hohen Immobilienpreisen trifft der Eigenmietwert Eigentümer mit geringerem Einkommen besonders hart.
- Administrative Komplexität: Die Berechnung und Erhebung ist bürokratisch und aufwändig.

## Fazit Die historische Einführung der Eigenmietwertsteuer als Krisenmassnahme und die heutigen kritischen Stimmen unterstreichen, warum die Abschaffung aus steuerpolitischer und sozialer Sicht als gerechtfertigt gilt[1][2][6]. Die laufende Reform bringt eine Entlastung für viele Wohneigentümer, gekoppelt an eine Volksabstimmung über die zukünftige Besteuerung von Zweitliegenschaften[3][4][5].

Daher unser JA.

Die Themen, die den Menschen wichtig sind, sind beim Verfassungsbündnis verankert. Das Schweizer Volk ist das Wichtigste für die Schweiz.


 .

Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)

Die E-ID sollte nicht isoliert betrachtet werden. Die Brisanz der E-ID Abstimmung liegt in der Kombination mit anderen, schon existierenden Gesetzen. NDG, BÜPF, GwG, BWIS und die kantonalen Polizei Gesetze machen die Behörden mächtiger im Verbund mit der neuen E-ID, die de-facto nicht freiwillig bleiben wird.

Die Freiwilligkeit ist im E-ID-Gesetz nicht garantiert für Online-Dienstleistungen.

Wer weiss, was passiert, wenn die «Interoperabilität» auf die EU ausgeweitet wird?

Für die totale Kontrolle über die Bürger benötigt der Überwachungsstaat nur noch die E-ID, dann gibt es kein Zurück mehr.

Die neue E-ID, aktuell in Abstimmung (28.9.2025), ermöglicht erstmals flächendeckende digitale Identifikation, effizienter als Pässe, und verknüpft Datenquellen – potenziell totalüberwachend, wie die Fichen-Affäre (1989, illegale Fichen auf 900’000 Personen) zeigt, wo der Bund Grenzen überschritt.

Die hässliche Mutter der E-ID war die Fiche. Die Behörden hatten auch damals den gesetzlichen Spielraum mehr als ausgereizt.

Aus diesen Grüden empfehlen wir die Einführung einer E-Id mit einem NEIN abzulehnen.

Abstimmung 28. September 2025

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Blog des Präsidenten

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Friedenskundgebung 09.08.2025

09.08.2025 16:00 – 18:00 Friedenskundgebung Bundesplatz Bern 111 Jahre sind vergangen, seit dem Ausbruch des 1. Weltkriegs und wieder tönen die schrillen Rufe nach Krieg.

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Abstimmung 24. November 2024

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