Abstimmungsempfehlungen 22.09.2024

Liebe Leserin, lieber Leser.

Am 22. September 2024 gelangen verschiedene eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung. Wir wollen Ihnen hier unsere Abstimmungs Empfehlungen dazu abgeben.

Bundesgesetz vom 17. März 2023 über die Aenderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge)

Die anfängliche Begeisterung, dass das BVG eine Supereinrichtung ist, ging irrtümlich davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt und Löhne (stetig und ewig!) um 5% pro Jahr steigen. Dies traf nicht zu. Da ist eine Revision nötig. Nun, wie sieht diese aus? Zum einen abmagernd und zum anderen erweitert sie die Kompetenz des Bundesrats mit Verlust des Mitspracherechts des Volks. Ein NEIN überwiegt die Dringlichkeit des Revision. Die Banken empfehlen jetzt bei 500’000 CHF Sparguthaben KEIN Kapital aus dem BVG sich auszahlen zu lassen. Die 500’000 CHF ergeben bei einem Umwandlungssatz von 6.8% eine Monatsrente von 2’833 CHF ohne Teuerungsausgleich (500000x0,068/12). Der Umwandlungssatz wird auf 6% gesenkt und eine, an viele Bedingungen geknüpfte Uebergangsregelung bis zu einem maximalen Sparguthaben von 441’000 CHF gewährt. Bei allen wird weniger ausbezahlt und die Ärmsten etwas unterstüzt. Weiter bleibt unklar, wie es den BVG-Einrichtungen ergeht. Der eingezahlte Beitrag besteht aus einem Sparanteil, einem Risikoteil und einem Verwaltungsanteil. Bei meiner BVG-Einrichtung beträgt der letzte 0.2% des versicherten Lohns. Der Sparanteil muss Rendite erbringen. Die Pensionierten leben durchschnittlich etwa 20 Jahre nach der Pensionierung und der Sparteil ohne Zuwachs wäre bei dem Umwandlungssatz 6.8% nach etwas weniger als 15 Jahren ausbezahlt. Das Wohlergehen des BVG hängt also von der Wirtschaft, der Lebensdauer der Pensionierten wie auch der Verwaltung ab. So weit so gut. Nun im Art. 14 Abs. 3 erhält der Bundesrat neu die Kompetenz den Mindestumwandlungssatz selber festzulegen, was bis anhin gesetzlich fest stand. Wollen wir das? Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat die BVG-Einrichtungen eher als die Versicherten bei seinen Entscheidungen berücksichtigt.

Daher unser NEIN.

Die Themen, die den Menschen wichtig sind, sind beim Verfassungsbündnis verankert. Das Schweizer Volk ist das Wichtigste für die Schweiz.


Volksinitiative  «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»

Die Biodiversitätsinitiave will mehr Geld für die Initianten.

Das Natur- und Heimatschutzgesetz von 1966 wird von einem Teil der Initianten und der Unterstützer jedoch selber seit Jahrzehnten mit Füssen getreten. Besonders Bienen Schweiz hat sich beim Schutz der einheimischen Honigbienen mit Händen und Füssen gewehrt und den Schutz hintertrieben. Pro Natura, WWF und weitere vom Bund unterstützte Organisationen weigerten sich in der Vergangenheit ebenfalls den Schutz der einheimischen Honigbienen zu unterstützen.

Dies nur als ein prägnantes Beispiel. Die Weinbergschnecke ist hingegen in allen Kantonen geschützt, weil man den italienischen Händlern verbieten wollte, Schulkinder für das Sammeln von Weinbergschnecken zu bezahlen. Das bestehende Gesetz wurde also  auch sehr selektiv angewendet.

Gegen die Verschandelung der Landschaft mit Windmühlen dürfte die Biodiversitätsinitiave hingegen erfahrungsgemäss wenig helfen, weil die Umsetzung ja bei Bund und Kantonen zu liegen käme.

Aus diesen Grüden empfehlen wir der Argumentation im Abstimmungsbüchlein zu folgen und die Biodiversitätsinitiave mit einem Nein abzulehnen.

Befürchtungen, dass bei einem zu deutlichen Nein, Bund und Kantone sich noch weniger für den Schutz einheimischer Flora und Fauna einsetzen und das bestehende Natur- und Heimatschutzgesetz noch lascher umsetzen, sind aber nicht ganz von der Hand zu weisen.

 .

Abstimmung 30. November 2025

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