
Abstimmung 8. März 2026
Abstimmungsempfehlungen 08.03.2026 Liebe Leserin, lieber Leser. Am 8. März 2026 wird über vier eidgenössische Vorlagen abgestimmt. Wir wollen Ihnen hier unsere Abstimmungs- Empfehlungen dazu abgeben.
Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» und direkter Gegenentwurf
Am 8. März JA zum Erhalt des Bargeldes – JA zur «Bargeld ist Freiheit-Initiative» – NEIN zum Gegenvorschlag
Die Bargeld-Initiative empfehlen wir ganz klar zur Annahme. Richard Koller hat mit enormem Aufwand die Unterschriften gesammelt und Seine Argumente stechen. Im heutigen Umfeld, wo die EZB mit La Garde an der Spitze das Projekt CBDC mit dem digitalen Euro vorantreibt müssen wir der Leuchtturm in Europa sein und unser Bargeld verteidigen.
Deshalb JA zur Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)»
Deshalb NEIN zum Gegenentwurf Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung
Bei der Stichfrage was gelten sollten beide Vorschläge angenommen werden stimmen Sie für die Volksinitiative
Volksinitiative «SRG-Initiative»
Diese Punkte stehen für ein Nein.
Hier vertreten wir eine etwas spezielle Position, nämlich wir geben Stimmfreigabe aus folgenden Gründen (audiatur et altera pars):
Die Umwandlung der 1931 eingeführten freiwilligen Nutzungsgebühr zu einer Zwecksteuer erfolgte via RTVG, welches 2015 mit 50.08% JA-Stimmen angenommen wurde.
Allerdings nur über ein Referendum mit Volksmehr und zur Einführung einer neuen Steuer bedürfte es einer Verfassungsänderung mit Volks- und Ständemehr. Weil man dies nicht gemacht hat und die Legislative ein verfassungswidriges RTVG zusammengeschustert hat, ohne verfassungsrechtliche Grundlage, muss diese Steuer nun nicht nachträglich in die Verfassung geschrieben werden, sondern gehört umgewandelt zu einem Bezahl-Abo. Menschen, welche die ganzen Inhalte von SRF sehen wollen lösen so ein Abo und für den verfassungsrechtlichen Auftrag baut man je ein Programm pro Sprachregion für Radio und eines fürs Fernsehen.
Diese Punkte stehen für ein Ja.
Im Jahr 2024 hatte die SRG Gebühreneinnahmen von rund 1,25 Milliarden Franken; dazu kamen 210 Millionen Franken kommerzielle Erträge (Werbeeinnahmen/Sponsoring). Mit der Initiative erhält die SRG 650 Millionen Franken Gebühreneinnahmen, dazu kommen rund 200 Millionen Franken kommerzielle Erträge. Zusammen macht dies 850 Millionen Franken.
Der von Initiativgegnern angedrohte Kahlschlag bei Sportsendungen oder Regionalsendungen ist reine Angstmacherei. Mit 850 Millionen (!) Franken ist die SRG weiterhin in der Lage, die gesamte Schweizer Bevölkerung mit einem hochqualitativen Radio- und TV-Informationsprogramm in allen Sprachregionen zu versorgen.
Laut einer Studie der ZHAW (zwischen 2014–2016) geben etwa 70 Prozent aller SRG-Journalistinnen und -Journalisten an, sich auf der politischen Skala als links einzuordnen. Diese Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Sie schlägt sich in der journalistischen Arbeit nieder.
Zuschauer und Betroffene wehren sich zunehmend gegen die einseitige Berichterstattung: Beschwerden gegen die SRG bei der UBI (Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen) nehmen zu. Zwischen 2018 und 2024 haben die eingereichten Beschwerden pro Jahr von 29 auf 45 zugenommen. Das ist ein Zuwachs von knapp 50 Prozent.
Die SRG hat an Marktanteil über die Zeit verloren, gleichzeitig aber ihren Personalbestand ausgebaut. Seit dem Jahr 2000 hat der Personalbestand um 1236 Stellen zugenommen; per Ende 2024 verfügte die SRG über einen Personalbestand von 7130 Personen.
Die SRG hat im November 2025 angekündigt, 900 Stellen bis ins Jahr 2029 abbauen zu müssen, infolge Sparmassnahmen. Dies kann als Kampagnen-Manöver gewertet werden. Denn diese Reduktion kann die SRG über natürliche Fluktuationen auffangen und niemandem müsste gekündigt werden.
Deshalb kommen wir zu einer Stimmfreigabe zur Volksinitiative 200 Franken sind genug! (SRG-Initiative).
Volksinitiative «Klimafonds-Initiative»
Die extreme und utopische Volksinitiative Grüne Wirtschaft will den Ressourcenverbrauch der Schweiz um mehr als zwei Drittel (–65 Prozent) reduzieren. Die Bevormundung der Bürger und Bürgerinnen im Bereich der Mobilität, des Energieverbrauchs, der Art der Heizung und des Konsums wäre gravierend und untragbar. Ganz zu schweigen von den Konsequenzen bei der produzierenden Wirtschaft und dem daraus resultierenden Arbeitsplatz- und Wohlstandsverlust.
Deshalb NEIN zur Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»
Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung
Die Gesellschaft und unsere Lebensmodelle sind vielfältig – das sollte auch unser Steuersystem widerspiegeln. Doch die Individualbesteuerung führt zu neuen Benachteiligungen. «Ehepaare mit nur einem Einkommen oder mit stark unterschiedlichen Einkommen würden deutlich höher besteuert als Paare mit zwei ähnlichen Einkommen. Das ist nicht gerecht – das ist ein Steuerschwindel». Betroffen sind vor allem Familien, Alleinstehende und der Mittelstand. Gutverdienende Doppelverdiener-Haushalte würden dagegen profitieren. «Familien leisten enorm viel – auch dann, wenn kein zweites Erwerbseinkommen vorhanden ist. Diese Arbeit darf nicht steuerlich bestraft werden». Darüber hinaus ist die Individualbesteuerung ein riesiges Bürokratiemonster. Sie müsste auf allen Staatsebenen, d.h. Bund, Kantone und Gemeinden, eingeführt werden. «Ehepaare müssten neu zwei Steuererklärungen ausfüllen und mühselig jedes Jahr eine vollständige Vermögensaufteilung vornehmen. Das führt zu 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen pro Jahr und somit zu einem enormen administrativen Aufwand und hohen Kosten». Deshalb lehnt eine Mehrheit der Kantone die Individualbesteuerung klar ab. Kein einziger hat sie bisher eingeführt. Die Diskriminierung verheirateter Paare kann auch ohne eine vollständige Systemänderung beseitigt werden. Mehrere Kantone haben bereits bewiesen, dass eine solche Korrektur möglich ist, ohne auf die Individualbesteuerung zurückzugreifen.
Deshalb NEIN zum Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung

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