
Rechtrutsch in der Schweiz
Rechstrutsch in der Schweiz Meint ihr es ändert sich etwas? Die Schweiz hat gewählt. es ging dabei, wie zu erwarten (Inflation und Teuerung lassen grüssen)
Subsidiäre Schweiz versus hierarchische Parteien
Haben Sie sich das auch schon einmal überlegt? Gemäss unserer Bundesverfassung Artikel 5a ist unser Land Subsidiär aufgebaut. Im Wörterbuch heisst es dazu: gesellschaftspolitisches Prinzip, nach dem übergeordnete gesellschaftliche Einheiten (besonders der Staat) nur solche Aufgaben an sich ziehen dürfen, zu deren Wahrnehmung untergeordnete Einheiten (besonders die Familie) nicht in der Lage sind.
Art. 5a Subsidiarität
Bei der Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben ist der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten.
Und nun betrachten wir im Vergleich dazu den Aufbau aller bisherigen Parteien. Diese sind nämlich hierarchisch aufgebaut. Will man nur schon als Kandidat für den Nationalrat in Frage kommen, so muss man sich in der Partei als braves Schäfchen verhalten und wehe, man hinterfragt die Parteilinie zu stark, so ist man sofort raus aus dem Kandidatenkarusell. Wie sollen denn hierarchisch organisierte Parteien es überhaupt fertig bringen ein subsidiäres System zu repräsentieren? Und wenn Sie dann gewählt sind als so genannte “Volksvertreter” gilt Artikel 161 der Bundesverfassung.
Art. 161 Instruktionsverbot
Die Mitglieder der Bundesversammlung stimmen ohne Weisungen.
Versuchen sie nun einmal als Neugewählter oder auch als altgedienter Politiker sich an diesen Artikel der Bundesverfassung zu halten und sich als “Volksvertreter” zu benehmen. Da gibt es Fraktionszwänge und wehe dem der sich da nicht daran hält. Wo bleibt denn nun die Vorgabe der Verfassung? Wieso sind den die Blöcke so zementiert bei Sachfragen?
Liebe Politiker, wenn Ihr Euren Amtseid leistet, behaltet die Worte in Eurem Gedächtnis, richtet Euch danach und lasst unsere Verfassung und unsere Grundrechte in Ruhe.
Um Euch einfacher daran erinnern zu können, schreiben wir Euch den Eid hier auf:
vom 13. Dezember 2002 (Stand am 1. September 2023)
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 164 Absatz 1 Buchstabe g der Bundesverfassung1
Art. 3 Eid und Gelübde
1 Jedes Mitglied der Bundesversammlung legt vor seinem Amtsantritt den Eid oder das Gelübde ab.
2 Die von der Vereinigten Bundesversammlung gewählten Personen leisten ihren Eid oder ihr Gelübde vor der Vereinigten Bundesversammlung im Anschluss an ihre Wahl, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.
3 Wer sich weigert, den Eid oder das Gelübde zu leisten, verzichtet auf sein Amt.
4 Der Eid lautet:
«Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.»
5 Das Gelübde lautet:
«Ich gelobe, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.»
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